• 22.05.2026
  • Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)

Die Anerkennung des Part 26A Restructuring Plan als Insolvenzverfahren in Deutschland

Das Landgericht Frankfurt/M. hat in einem Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess (Vorbehaltsurt. v. 22. 8. 2025, ZRI 2025, 934) die Anerkennungsfähigkeit eines britischen Restrukturierungsplans in Deutschland verneint und wird nun eine Entscheidung im ordentlichen Verfahren treffen. Das LG Frankfurt/M. hat dabei die Qualifikation eines Part 26A Restructuring Plan als Insolvenzverfahren i. S. d. § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO mangels Kollektivität des englischen Verfahrens verneint. Dieser Beitrag soll zeigen, dass ein Part 26A Restructuring Plan-Verfahren richtigerweise als Insolvenzverfahren gem. § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO zu qualifizieren ist.

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Zeitschrift für Restrukturierung und Insolvenz (ZRI)
Quelle: Fundstelle:
  • ZRI 2026, 460-464
Autoren:
  • Friedrich Schlott
  • Johannes Kührt