juris STAUDINGER Gesamtausgabe

Der Maßstab für alle Fälle.

Die ideale Basis für Ihre tägliche Beratung: Mit juris STAUDINGER steigern Sie die Effizienz Ihrer Recherchearbeit deutlich. Exklusiv integriert in das juris Portal liefert juris STAUDINGER sekundenschnell stichhaltige Argumente für Ihren Fall oder Sachverhalt.

Die ständige Aktualisierung der Gesamtausgabe sowie die intelligente Verlinkung aller Bände und zitierter Quellen durch das exzellente juris Wissensmanagement garantieren Ihnen vollständige Suchergebnisse und erleichtern Ihnen die Arbeit.

  • Deutliche Zeitersparnis dank juris Wissensmanagement-Technologie
  • Den kompletten STAUDINGER BGB sekundenschnell durchsuchen
  • Intelligent vernetzt mit zitierter Premiumliteratur, Rechtsprechung und Vorschriften
  • Innovatives Aktualisierungskonzept mit monatlichen Updates und Online-First-Veröffentlichung

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Meistzitiert, entscheidend besser: juris STAUDINGER Gesamtausgabe

Als Nummer 1 unter den BGB-Großkommentaren ist der von den Verlagen Dr. Otto Schmidt und De Gruyter herausgegebene STAUDINGER in Justiz, Beratungspraxis und Wissenschaft unverzichtbar: Ein exzellentes Autorenteam kommentiert das gesamte BGB inklusive Einführungsgesetz, wichtigen Nebengesetzen sowie das Internationale Privatrecht (IPR) umfassend und tiefgreifend. Höchstes Augenmerk liegt auf einer fundierten und auch im Detail präzisen Kommentierung – meinungsstark und lösungsorientiert.

Mit juris sparen Sie wertvolle Zeit: Im juris Portal arbeiten Sie mit der STAUDINGER BGB Gesamtausgabe maximal effizient. Die Zitiereinheit von Print- und Onlineausgabe ist stets gegeben. juris STAUDINGER ist der in der Rechtsprechung meistzitierte Onlinekommentar.

Jetzt online: Aktuelle Neubearbeitungen

§§ 134-138, ProstG (Gesetzliches Verbot, Verfügungsverbot, Sittenwidrigkeit)

Der Band §§ 134-138; ProstG bietet eine detaillierte und umfassende Darstellung der §§ 134-138 BGB sowie des ProstG auf neuestem Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre. Die Kommentierung ist auf praktische Nutzbarkeit in allen Bereichen angelegt, die mit Verfügungsverboten zu tun haben (insbesondere gerichtliche Verfügungsverbote im einstweiligen Rechtsschutz; Sicherung von Interessen bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsverboten), und stellt die Realisierung des Verbotsschutzes in der Zwangsvollstreckung, im Insolvenzverfahren und insbesondere bei verbotswidrigen Verfügungen eingehend dar.

Bei § 134 BGB finden sich nun auch Ausführungen zur aktuellen Rechtslage bei Spiel- und Wettverträgen oder zur aktuellen Rechtsprechung im Bereich der Massenentlassung. Zahlreiche neue Gesetze werden auf ihren Verbotscharakter untersucht, im Bereich der Sittenwidrigkeitskontrolle wird die neueste Rechtsprechung zu Erbverzichtsverträgen analysiert.

§§ 535-556g (Mietrecht 1 - Allgemeine Vorschriften; Wohnraummiete)

Die Neubearbeitung der mietrechtlichen Kommentierungen im Staudinger berücksichtigt sämtliche aktuelle Entwicklungen bis in das Frühjahr 2024. Kommentiert ist erstmals die neu geschaffene Vorschrift des § 548a BGB zur Miete digitaler Produkte, bei der eine enge Verzahnung zur Kommentierung der §§ 327 ff BGB vorgenommen wird.

Dargestellt werden auch die "Nachwehen" der Corona-Pandemie auf das Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die mögliche Störung der Geschäftsgrundlage. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Änderungen durch das Heizungsgesetz (bzw. durch die GEG-Novelle), beispielsweise in Bezug auf § 555b Nr 1a BGB.

Enthalten sind sämtliche Gesetzesänderungen bis hin zum Gesellschaftsrecht- oder Steuerrecht, wobei zentrale Querverbindungen zu anderen Rechtsbereichen aufgezeigt werden, etwa bezogen auf die Auswirkungen der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auf die Miete von Wohnraum durch rechtsfähige Personengesellschaften.

§§ 557-580a; Anhang: AGG (Mietrecht 2 - Miethöhe und Beendigung des Mietverhältnisses)

Besondere Schwerpunkte der Neubearbeitung 2024 werden unter anderem gesetzt auf das Verhältnis von außerordentlicher, fristloser Kündigung zur ordentlichen Kündigung, insbesondere in Bezug auf die Konsequenzen einer "Schonfristzahlung" auf die (ggf. hilfsweise erklärte) ordentliche Kündigung, die Schadenersatzansprüche des Mieters wegen unberechtigter Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter (Kündigungsfolgeschaden) oder vertragliche Vereinbarungen zum Kündigungsschutz des Mieters.

Augenmerk liegt stets auch auf der zivilprozessualen Situation, etwa bei der Kündigung des Mietverhältnisses im Prozess, insbesondere im elektronischen Rechtsverkehr. Nicht zuletzt berücksichtigt die Kommentierung sämtliche aktuelle Gesetzesänderungen, auch in anderen Rechtsbereichen (bspw. MoPeG). Zu nennen sind insoweit besonders die Kommentierung zur neuen Vorschrift des § 578b BGB in Bezug auf digitale Produkte oder die Auswirkungen des Heizungsgesetzes, etwa die Änderungen in § 559 BGB, der Indexmiete in § 557b BGB oder der neue § 559e BGB.

§§ 581-606 (Pacht, Landpacht, Leihe)

Die Neubearbeitung von 2024 enthält neben der umfassenden Auswertung von Rechtsprechung und Wissenschaft in den Bereichen des Pacht- und des Leihvertragsrechts gezielte Darstellungen der aktuellen Rechtsentwicklungen, etwa im Themenbereich des Einflusses der Corona-Pandemie auf die Gewerberaumpacht. Das Pachtrecht wird in seiner Anwendbarkeit auf vielfältige Pachtgegenstände (vom Kleingarten bis zum Unternehmen, vom Jagdausübungsrecht bis zum Betrieb von Energienetzen) und in seinem Zusammenspiel mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten (vom Mietrecht bis zu bestimmten Aspekten z. B. des Kartell- oder Steuerrechts) charakterisiert, eingeordnet und erörtert.

§§ 631–650h; §§ 650p–650t (Werkvertrag, Bauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag)

Das Werkvertragsrecht hat durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang des Jahres 2018 tiefgreifende Veränderungen erfahren, die sich erst langsam in der Praxis zu etablieren beginnen. Das betrifft nicht nur den rechtssicheren Umgang mit neu geschaffenen Vertragstypen wie dem Verbraucherbauvertrag, dem Architekten- und Ingenieurvertrag und dem Bauträgervertrag, sondern auch die völlig neuen Regelungen zu den Anordnungsrechten des Bestellers und der sich daraus ergebenden Vergütungsfolgen. Hinzu kommen einige jüngere Grundsatzentscheidungen des BGH zu zentralen Fragen des allgemeinen Werk- und Bauvertragsrechts, die ganz grundsätzliche Fragen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bewertung und praktischen Umsetzung aufwerfen.

Die substantielle Neukommentierung des Werk- und Bauvertragsrechts im Staudinger greift diese Entwicklungen auf und stellt sie in den Kontext einer ganzheitlichen Betrachtung eines komplexen Regelungs- und Vertragssystems.

  • Dank laufender Aktualisierungen greifen Sie automatisch immer auf den neuesten Rechtsstand zu.
  • Durch die nahtlose Integration in das juris Portal durchsuchen Sie den kompletten Großkommentar in wenigen Sekunden.
  • Zitierte Entscheidungen, Normen und Premiumliteratur der jurisAllianz haben Sie über die intelligente Vernetzung im direkten Zugriff.

juris STAUDINGER Gesamtausgabe umfasst über 82.500 professionell digitalisierte Seiten in 120 Bänden.

  • Buch 1 Allgemeiner Teil
  • Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
  • Buch 3 Sachenrecht
  • Buch 4 Familienrecht
  • Buch 5 Erbrecht
  • EGBGB/IPR Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Eckpfeiler des Zivilrechts

Alle seit 2015 überarbeiteten Bände sind als Archiv vorhanden. Monatliche Aktualisierungen werden automatisch eingespielt und als solche kenntlich gemacht. Auf juris können Sie sich verlassen.

Höchste Problemlösungskompetenz: juris STAUDINGER Gesamtausgabe garantiert eine für Wissenschaft und Praxis maßgebende Kommentierung: 139 renommierte Kommentatoren setzen sich vorausdenkend mit der relevanten Rechtsprechung auseinander und stellen die Auswirkungen auf aktuelle und potentielle Rechtsfragen sachlich dar. Mit juris nutzen Sie dieses Expertenwissen komfortabel im Tagesgeschäft.

Zu Recht gilt der STAUDINGER als absolute Referenz im Zivilrecht. Dank permanenter Aktualisierung bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion.

  • Monatlich werden rund 1.000 Seiten neu bearbeitet.
  • Das Autorenteam wählt die wichtigsten Entwicklungen mit dem Fokus auf Nutzwert und Praxisrelevanz aus. Der Aktualisierungsrhythmus ist auf die Dynamik des jeweiligen Sachgebiets abgestimmt – bei Bedarf wird tagesaktuell kommentiert.
  • Dank intelligenter Verarbeitungsprozesse nutzen Sie neu aufgelegte Bände oft bereits vor Erscheinen der gedruckten Ausgaben. Mit dem Vermerk "Online First" vorab veröffentlichte Neukommentierungen werden sukzessive ergänzt.

Den Update-Stand finden Sie an jedem Dokument transparent ausgewiesen. Für Sie wichtige Themen lassen Sie einfach durch das systemgestützte, intelligente juris Monitoring beobachten. Neue Entwicklungen und Aktualisierungen sehen Sie bei jedem Login direkt in Ihrem persönlichen Newsbereich. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich per E-Mail informiert. Mit juris sind Sie schneller aktuell.

FOLGENDE VERLAGE SIND IM PRODUKT VERTRETEN

  • Verlag Dr. Otto Schmidt – De Gruyter

Ihre Vorteile mit juris

Intelligent

Alle Rechtsinformationen sind untereinander vernetzt, damit Sie noch mehr aus Ihrer Recherche herausholen.

Effizient

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Vollständig

Greifen Sie auf ein breites Angebot an Fachliteratur aus der jurisAllianz sowie Primärquellen wie Gesetze und Rechtsprechung zu.

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