Arbeitsrecht Handbuch

Der Tschöpe stellt das gesamte Arbeitsrecht mit anwenderfreundlicher Gewichtung und hohem Praxisbezug dar. Sie finden zahlreiche Praxishinweise, Checklisten, Formulierungsbeispiele und Stichwort ABCs.

Begründer:
  • Dr. Ulrich Tschöpe (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Der Tschöpe bietet in bewährter Qualität einen umfassenden Überblick über das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie das Arbeitsgerichtsverfahren.

Das Handbuch konzentriert sich auf praxisnahe Fallgestaltungen im Arbeitsrecht und ist dank optisch hervorgehobener Prüfungsschemata, Checklisten, Beispiele und Formulierungsvorschläge der optimale Begleiter in der arbeitsrechtlichen Beratung. Alle wesentlichen Fragen der täglichen Beratungspraxis werden dargestellt.

Details zum Inhalt

  • Begründung von Arbeitsverhältnissen und ihre vertragliche Gestaltung
  • Regelungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Änderung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitnehmerschutz
  • Arbeitsförderung und Rentenrecht

Die Neuauflage

Die 13. Auflage berücksichtigt neben aktueller Rechtsprechung insbesondere auch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz (Umsetzung der Whistlerblowerrichtlinie), die Gesetze über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen und das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes.

Die zahlreichen Gesetzesänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung sind an Ort und Stelle prägnant aufbereitet und praxisorientiert eingeordnet, darunter unter anderem:

  • NachweisG n.F. (NachwG)
  • EuGH und BAG-Urteile zur Arbeitszeiterfassung (Vertrauensarbeitszeit)
  • Beschäftigtendatenschutz (HinweisgeberschutzG, TTDSG, Beweisverwertungsverbot)
  • Bundeselterngeld- und ElternzeitG n.F. (BEEG); (Familien-)PflegezeitG; FüPOG II
  • LieferkettensorgfaltspflichtenG (LksG)
  • Corona-Rechtsprechung
  • Entgeltfortzahlung (inklusive elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) (AU-Bescheinigung)
  • Arbeitnehmererfindung (inklusive Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes)
  • Betriebsübergang
  • Teilzeit
  • Arbeitszeugnis
  • Betriebsverfassungsrecht (inkl. BetriebsrätemodernisierungsG)
  • Unternehmensmitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen (MgFSG, MgVG)
  • Elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten
  • Arbeitnehmerüberlassung (inklusive Kurzarbeitergeld, Lohnuntergrenze)
  • MiLoEG, MiLoAnpG, RL über angemessene Mindestlöhne
  • 8. SGB IV-ÄnderungsG, ArbeitsschutzkontrollG

Rezensionen (zur 11. Auflage):

"Sich auf das Wesentliche zu beschränken, gleichzeitig aber aktuell zu sein und insbesondere dort Lösungsansätze aufzuzeigen, wo es ggf. noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt: Dies ist der Qualitätsanspruch, dem sich ein „Arbeitsrecht Handbuch“ in der Praxis stellen muss. Dem Tschöpe gelingt dies erneut eindrucksvoll. (…) Sowohl für arbeitsrechtliche Spezialisten als auch für eher breiter aufgestellte Praktiker ist das Werk uneingeschränkt empfehlenswert." FAArbR Dr. Alexander Lentz, AE 03/2019

"Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Arbeitsrechtshandbuch von Tschöpe dem Praktiker jedweder Couleur eine wertvolle Arbeitshilfe in materiell-rechtlicher Hinsicht darstellt, selbst komplexeste Themen mit anschaulichen Beispielen erläutert und darüber hinaus, wertvolle Formulierungshilfen bereithält. Im prozessrechtlichen Teil, dem rund 350 Seiten gewidmet sind, sucht es ohnehin seinesgleichen. Herausgeber, Verlag und Autoren ist mit der 11. Aufl. wiederum eines geglückt: Es gibt sie doch, die ‚eierlegende Wollmilchsau‘ des Arbeitsrechts." FAArbR, Compliance Officer Andreas Maccari, MDR 13/2019

"Fazit: Das ‚Arbeitsrecht Handbuch‘ bietet eine umfassende systematische Darstellung des gesamten formellen und materiellen Arbeitsrechts. Aktualität, Qualität und konsequente Anwenderorientierung zeichnen das Handbuch aus, dem deshalb eine Poleposition auf Tischen der Arbeitsrechtler – gleich ob Anwälte, Personaler, Verbandsjuristen oder Arbeitsrichter – gebührt." RA Volker Stück, AuA 9/2019

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