Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Das Berliner Handbuch bündelt sehr eingängig das Praxiswissen erfahrener Experten des Arbeitsgerichtsprozesses in umfassenden, systematischen Erläuterungen zu sämtlichen Verfahrensfragen, die auch die europäischen und internationalen Bezüge veranschaulichen.

Sstematische Darstellung des gesamten Verfahrensrechts mit einstweiligem Rechtsschutz und Zwangsvollstreckungsrecht: Die 6. Auflage 2020 ist wieder auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht:

  • Urteils– und Beschlussverfahren einschließlich Streitwertberechnung
  • Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
  • Vorlage an den Europäischen Gerichtshof
  • einstweiliger Rechtsschutz, Zwangsvollstreckung

Das Handbuch ist für die Praxis konzipiert, insbesondere für Prozessvertreter (Anwälte und Vertreter der Verbände), Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Berufsrichter der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrensrechts und des Zivilprozessrechts sind verständlich dargestellt. Die Lösung von Streitfragen orientiert sich in erster Linie an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die arbeitsrechtliche Literatur ist berücksichtigt. Formulierungshilfen erleichtern sachgerechte Anträge in allen Verfahren und Instanzen. Durch seine Systematik eignet sich das Buch besonders gut zur Einarbeitung in das arbeitsgerichtliche Verfahrensrecht.

In der Neuauflage ist die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, umfassend eingearbeitet. Alle Gesetzesänderungen seit der letzten Bearbeitung sind berücksichtigt (Stand: 01.01.2020), insbesondere zur

  • Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs
  • Einführung der elektronischen Akte
  • Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
  • Neufassung der Revisionsbeschwerde nach § 77 ArbGG
  • Neufassung der Verfahrensregelung bei Streit über eine Allgemeinverbindlichkeit nach § 98 Abs. 6 ArbGG

Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Dr. Reinhard Künzl (Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München), Dr. Alexander Ostrowicz (Präsident des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein a. D.), Christian Scholz (Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein)

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