- 01.06.2026
- Betriebs-Berater (BB)
KI-basierte Transkription zwischen Datenschutz- und Strafrecht
“Handgeschriebene Protokolle? So 2023 – lass uns das Meeting mit KI transkribieren.” “Echte Menschen am Wochenende am Telefon? Viel zu teuer.” In vielen Unternehmen dürfte die Entscheidung für den Einsatz von KI-Tools nicht viel kritischer hinterfragt worden sein. Doch wie so oft gilt: Nicht alles technisch Mögliche ist auch rechtlich zulässig. Der unbedachte Rückgriff auf zur Verfügung stehende KI-Tools birgt datenschutz- und strafrechtliche Haftungsrisiken. Die gute Nachricht: Diese Risiken lassen sich durch gestalterische Maßnahmen steuern. Der Beitrag zeigt an zwei praktischen Use-Cases – der Transkription von (Video-)Konferenzen sowie der Einbindung von KI-Voicebots in Kundenhotlines –, wie sich die gängigen Transkriptions-Tools datenschutzkonform einsetzen lassen und strafrechtliche Risiken vermieden werden.
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